Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für alle Angebote von

EXPJJ mit Sitz in Frankfurt am Main.

I. Monatsbeiträge & Kündigung

1. Der Monatsbeitrag wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig.
2. Der Antragssteller hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, wird eine Gebühr von 9,90 Euro erhoben.
3. Änderungen der Anschrift und der Kontoverbindung sind umgehend mitzuteilen.
4. Befindet sich der Antragssteller mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, im Verzug, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
6. Eine Kündigung ist schriftlich bei dem Veranstalter einzureichen. Die vereinbarte Kündigungsfrist ist dabei einzuhalten.

II. Sicherheit & Haftung

1. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Der Antragssteller hat vor Beginn des Unterrichts selbstständig eine medizinische Beurteilung seines Gesundheitszustandes vornehmen lassen und bestätigt, dass es für die ausgeübten Sportarten gesund ist.
3. Der Antragsteller verpflichtet sich die Trainer bzw. die Übungsleiter über eventuelle Verletzungen und Krankheiten zu informieren. Aus gesundheitlichen Gründen darf nicht krank am Unterricht teilgenommen werden. Die gesetzlichen Vertreter sind für ihre Kinder verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter eine Vertragsbeendung und/oder rechtliche Schritte vor.
4. Der Antragssteller hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die zusätzlich notwendigen Versicherungen bestehen (private Unfall- und Haftpflichtversicherung etc.).
5. Der Antragssteller hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
6. Der Veranstalter haftet dem Antragssteller gegenüber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

III. Umzug & Verletzung

1. Dem Antragssteller steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn durch einen Umzug die Entfernung zur Trainingsstätte mehr als 50 km beträgt. Dieses Sonderkündigungsrecht kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ausgeübt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Nachweis in Form einer amtlichen An- oder Abmeldebestätigung zu verlangen.
2. Im Falle einer Verletzung, die die Dauer von zwei Monaten überschreitet, kann der Monatsbeitrag für die Dauer der Verletzung pausiert werden. Dabei hat der Antragssteller den Veranstalter umgehend über die Verletzung zu informieren und dem Veranstalter zeitnah ein amtsärztliches Attest zukommen zu lassen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann entsprechend um die Dauer der Pause. Für den Fall, dass der Antragssteller nicht rechtzeitig ein amtsärztliches Attest einreicht, besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Rückerstattung von Monatsbeiträgen.
3. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist, oder der Veranstalter zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt ist.

IV. Sonstiges

1. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter in seiner EDV gespeichert. Personenbezogene Daten werden nur für Prozesse zur Vertragseinhaltung an Dritte weitergegeben.
3. Der Vertragsnehmer ist mit der Anfertigung von Bildmaterial in den eigenen Räumlichkeiten, welches zum Zwecke der Unternehmensdarstellung in der Öffentlichkeit verbreitet werden darf, einverstanden.
4. Eine Änderung der Unterrichtsstage/ -zeiten, oder der Unterrichtsinhalte bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
5. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
6. Während den Sommer – und den Weihnachtsferien gibt es Trainingspausen und es findet kein Unterricht statt. Für das Erwachsenentraining werden die genauen Zeiträume frühzeitig angekündigt.
7. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des Stadtgebietes Frankfurt berechtigt den Vertragsnehmer nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.
8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Mitgliedern, die sich grob unsportlich verhalten, z.B. weil sie andere Mitglieder gefährden, fristlos zu kündigen. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
9. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.